Ratgeber für die Gewichtskontrolle
LOMA SYSTEMS® hat diesen Ratgeber für die Gewichtskontrolle zusammengestellt, um Lebensmittel- und Verpackungsunternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu helfen und Über- bzw. Unterfüllungen zu vermeiden.
Gewichte und Maße
Fehlergrenzen (LOE)
Hierunter wird der Toleranzbereich unter dem angegebenen Gewicht verstanden, innerhalb dessen die kanadische Regierung eine begrenzte Anzahl von Packungen in einer Charge zulässt. Auf dieser Abbildung sind die Grenzwerte für die gängigsten Verpackungsgewichte angegeben.
Zulässige Minusabweichung (TNE)
Hierunter wird der Toleranzbereich unter dem angegebenen Gewicht verstanden, innerhalb dessen die europäische Regierung eine begrenzte Anzahl von Verpackungen in einer Charge zulässt. Die Tabelle der „zulässigen Minusabweichungen“ entspricht der kanadischen „LOE“-Tabelle.
Maximal zulässige Abweichung (MAV)
Hierunter wird der Toleranzbereich unter dem angegebenen Gewicht verstanden, innerhalb dessen die amerikanische Regierung eine begrenzte Anzahl von Packungen in einer Charge zulässt. Die Werte in der „MAV“-Tabelle unterscheiden sich von den in Kanada vorgeschriebenen.
Angegebenes Gewicht
Das auf der Verpackung angegebene Gewicht entspricht der Produktmenge, für die der Verbraucher zahlt. Abhängig vom Unternehmen bzw. dem Herkunftsland wird es als „Auf dem Etikett angegebene Füllmenge“, „Gewichtsangabe“, „Nennfüllmenge“ oder auch als „Zielgewicht“ bezeichnet. Die Kontrollwaagen von LOMA sind auf den kanadischen Modus eingestellt und verwenden die Bezeichnung „Nennfüllgewicht“.
Sollwert T1
Der Sollwert T1 entspricht einer Trennlinie, die zwei Gewichtsbereiche voneinander abgrenzt. Verpackungen mit einem Gewicht, das unter dem Sollwert T1 liegt, dürfen einen Anteil von 2,5 % innerhalb der Charge nicht überschreiten. Verpackungen mit einem Gewicht, das über dem Sollwert T1 liegt, können beliebig häufig auftreten, wobei das durchschnittliche Gewicht innerhalb der Charge über dem angegebenen liegen muss. Der Standard-Sollwert für T1 entspricht nach der kanadischen Gesetzgebung dem „Angegebenen Gewicht“ oder 1 x LOE.
Sollwert T2
Der Sollwert T2 entspricht einer Trennlinie, die zwei Gewichtsbereiche voneinander abgrenzt. Gewichte unter dem Sollwert T2 sind unzulässig und Gewichte über dem Sollwert T2 (jedoch unter dem Sollwert T1) dürfen einen Anteil von 2,5 % innerhalb der Charge nicht überschreiten. Der Standard-Sollwert für T2 entspricht nach der kanadischen Gesetzgebung dem „Angegebenen Gewicht“ oder 2 x LOE.
Los
Im Sinne der Gesetzgebung handelt es sich um eine Anzahl an versandfertigen Verpackungen (häufig auch als „Charge“ bezeichnet). Die exakte „Los- oder Chargengröße“ wird von einer Behörde festgelegt.
Umfang der Stichprobe
Der Stichprobenumfang entspricht der Anzahl der Packungen, die der Prüfer in dem „Los“ bzw. der „Charge“ prüft. In der Tabelle ist angegeben, wie viele Proben nach den gesetzlichen Vorschriften für Gewichte und Maße für die jeweiligen Chargen- bzw. Losgrößen mindestens gezogen werden müssen.
Zulässige T1/T2-Verpackungen
Die zulässigen T1/T2-Verpackungen entsprechenden der Anzahl an T1- und T2-Verpackungen, die der Prüfer in der Stichprobe akzeptieren darf. Diese zulässige Anzahl ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Umfang der Stichprobe. In der Tabelle sind die jeweiligen Stichprobengrößen angegeben.
Example
Reducing the overfill of a 450-gram pack by one gram, on a line producing 200 packs per minute running 16 hours a day for 230 days a year, would result in you saving enough raw materials to make an additional 98133 products.